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EXEKUTIV PRÄSIDENTIN

Die Präsidentin hat die reguläre Verantwortung für den allgemeinen Ablauf der UISG, besonders für die Sessionen der Vollversammlung, der Unionsversammlung und des Exekutiv Komitees, die sie einberuft.

Die Präsidentin vertritt die UISG offiziell, sowohl bei kirchlichen als auch bei zivilen Behörden. Sie trägt die letzte Verantwortung sowohl für die ständigen als auch für die ad hoc Kommissionen, die vom Exekutiv Komitee eingesetzt werden.

Im Fall ihrer Abwesenheit, ersucht die Präsidentin eine der Assistentinnen, sie zu vertreten. Im Fall ihres Todes, ihres Rücktrittes oder des Erlöschens ihrer Amtszeit als Generaloberin, oder aus andern Gründen, die eine Erfüllung ihrer Aufgaben als Präsidentin verunmöglichen, wird sie von der ersten Assistentin ersetzt.


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